Ein Spin-Off der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
27. Jahrgang (2024) - Ausgabe 10 (Oktober) - ISSN 1619-2389
 

Rechtliche Aspekte der Krisenkommunikation

von Dr. Walter Scheuerl

Kurzfassung

Manchmal reicht im Krisenfall die Kommunikation allein nicht mehr aus, um den Schaden zu begrenzen. Das gilt besonders dann, wenn in den Medien falsche Behauptungen verbreitet werden. Die kluge Wahl des besten rechtlichen Mittels und des optimalen Zeitpunkts kann dem Betroffenen in der Krise dann schnelle Abhilfe verschaffen – beispielsweise in Form einer Löschung von Video-Beiträgen oder Artikeln in Online-Medien.

Ein Bild sagt oft mehr als tausend Worte. Das ist nicht nur ein gutes altes Sprichwort, sondern gerade in der heutigen Zeit mit ihrer extrem kurzlebigen Haltbarkeitsdauer von Nachrichten auch eine der Grundregeln jeder guten Krisenkommunikation. Wer seine Krisenkommunikation sorgfältig vorbereitet, sollte daher gerade das Auftreten vor Kameras genau planen, da jede unbedachte Geste oder Äußerung aus dem Gesamtzusammenhang herausgeschnitten werden und so dem angestrebten Ziel empfindlich schaden kann.

Bei aufkommenden Krisenfällen ist in der Planung der eigenen Kommunikationsstrategie häufiger der Satz „Dulde und liquidiere“ von Nichtjuristen zu hören, wenn diese dafür eintreten, „kein großes Fass aufzumachen“ und eine heraufziehende Medienkrise auszusitzen. Dies gelingt jedoch nur selten und man sollte nicht annehmen, dass ein Liquidieren von Entschädigungszahlungen nach einem Aussitzen bzw. Dulden einer unzutreffenden Berichterstattung in allen Fällen noch möglich ist. Wer in der Krise bereits über spätere mögliche Schadensersatzansprüche nachdenkt, ist deshalb gut beraten, seine Schadenspositionen und deren Ursachen von Anfang an genau zu dokumentieren.

Eine goldene Regel in der Krisenkommunikation lautet: Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit. Die Selbstverpflichtung zur Wahrheit ist deshalb so wichtig, weil jedes Verlassen dieses Weges zum medialen Super-GAU werden kann. Zur strategischen Planung einer klugen Kommunikation gehört es, sämtliche Details aufzuarbeiten und mögliche Schwachstellen, also die berühmte „Leiche im Keller“, zu kennen. So wird vermieden, durch das nachträgliche Korrigieren erster genereller Aussagen und Stellungnahmen in die Defensive zu geraten.

Über den Autor

Dr. Walter Scheuerl ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei GvW Graf von Westphalen in Hamburg.

Langfassung

Der ausführliche Fachbeitrag mit zahlreichen Detailinformationen ist im folgenden Sammelband enthalten:

Frank Roselieb (Hrsg.),
Business Continuity Management in der Praxis:
Mit Krisen professionell umgehen -
erfolgreiche Konzepte und Fallbeispiele,
Erich Schmidt Verlag, Berlin, 2022,
ISBN 978-3-503-20960-6, 266 Seiten, EUR 54,95
(eBook: ISBN 978-3-503-20961-3, EUR 50,40)

 | Inhalt | Bestellen | 

Erstveröffentlichung im Krisennavigator (ISSN 1619-2389):
25. Jahrgang (2022), Ausgabe 5 (Mai)


Vervielfältigung und Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Genehmigung des Krisennavigator - Institut für Krisenforschung, Kiel.
© Krisennavigator 1998-2024. Alle Rechte vorbehalten. ISSN 1619-2389.
Internet:
www.krisennavigator.de | E-Mail: poststelle@ifk-kiel.de

Krisennavigator

Krisenthemen
Aktuell
Kurzmeldungen
Krisenmanagement
Restrukturierungsmanagement
Krisenkommunikation
Themenmanagement
Krisenpsychologie
Risikomanagement
Compliancemanagement
Sicherheitsmanagement
Katastrophenmanagement
Business Continuity Management
Krisenforschungsinstitut
Kurzprofil
Bereiche
Publikationen
Interviews
Vorträge
Stellungnahmen
Veranstaltungen
Zeitschriften
Stellenangebote
Ansprechpartner
Krisenberatung
Kurzprofil
Leistungsübersicht
Einzelleistungen
Kommunikationslösungen
Komplettsysteme
Basislösungen
BCM-Systeme
Referenzen
Ansprechpartner
Krisenakademie
Kurzprofil
Leistungsübersicht
Krisenübung & Medientraining
Krisengipfel & Fachtagungen
Seminare & Schulungen
Vorträge & Vorlesungen
Zertifikatslehrgänge
Ansprechpartner
Deutsch   /  English  Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 3. Oktober 2024
        Krisenkompetenz als langfristiger Erfolgsfaktor.

Krisennavigator

 

Rechtliche Aspekte der Krisenkommunikation

von Dr. Walter Scheuerl

Kurzfassung

Manchmal reicht im Krisenfall die Kommunikation allein nicht mehr aus, um den Schaden zu begrenzen. Das gilt besonders dann, wenn in den Medien falsche Behauptungen verbreitet werden. Die kluge Wahl des besten rechtlichen Mittels und des optimalen Zeitpunkts kann dem Betroffenen in der Krise dann schnelle Abhilfe verschaffen – beispielsweise in Form einer Löschung von Video-Beiträgen oder Artikeln in Online-Medien.

Ein Bild sagt oft mehr als tausend Worte. Das ist nicht nur ein gutes altes Sprichwort, sondern gerade in der heutigen Zeit mit ihrer extrem kurzlebigen Haltbarkeitsdauer von Nachrichten auch eine der Grundregeln jeder guten Krisenkommunikation. Wer seine Krisenkommunikation sorgfältig vorbereitet, sollte daher gerade das Auftreten vor Kameras genau planen, da jede unbedachte Geste oder Äußerung aus dem Gesamtzusammenhang herausgeschnitten werden und so dem angestrebten Ziel empfindlich schaden kann.

Bei aufkommenden Krisenfällen ist in der Planung der eigenen Kommunikationsstrategie häufiger der Satz „Dulde und liquidiere“ von Nichtjuristen zu hören, wenn diese dafür eintreten, „kein großes Fass aufzumachen“ und eine heraufziehende Medienkrise auszusitzen. Dies gelingt jedoch nur selten und man sollte nicht annehmen, dass ein Liquidieren von Entschädigungszahlungen nach einem Aussitzen bzw. Dulden einer unzutreffenden Berichterstattung in allen Fällen noch möglich ist. Wer in der Krise bereits über spätere mögliche Schadensersatzansprüche nachdenkt, ist deshalb gut beraten, seine Schadenspositionen und deren Ursachen von Anfang an genau zu dokumentieren.

Eine goldene Regel in der Krisenkommunikation lautet: Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit. Die Selbstverpflichtung zur Wahrheit ist deshalb so wichtig, weil jedes Verlassen dieses Weges zum medialen Super-GAU werden kann. Zur strategischen Planung einer klugen Kommunikation gehört es, sämtliche Details aufzuarbeiten und mögliche Schwachstellen, also die berühmte „Leiche im Keller“, zu kennen. So wird vermieden, durch das nachträgliche Korrigieren erster genereller Aussagen und Stellungnahmen in die Defensive zu geraten.

Über den Autor

Dr. Walter Scheuerl ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei GvW Graf von Westphalen in Hamburg.

Langfassung

Der ausführliche Fachbeitrag mit zahlreichen Detailinformationen ist im folgenden Sammelband enthalten:

Frank Roselieb (Hrsg.),
Business Continuity Management in der Praxis:
Mit Krisen professionell umgehen -
erfolgreiche Konzepte und Fallbeispiele,
Erich Schmidt Verlag, Berlin, 2022,
ISBN 978-3-503-20960-6, 266 Seiten, EUR 54,95
(eBook: ISBN 978-3-503-20961-3, EUR 50,40)

 | Inhalt | Bestellen | 

Erstveröffentlichung im Krisennavigator (ISSN 1619-2389):
25. Jahrgang (2022), Ausgabe 5 (Mai)

Deutsch   /  English 

Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 3. Oktober 2024

       

© Krisennavigator, Kiel / Hamburg. Alle Rechte vorbehalten.

Vervielfältigung und Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Krisennavigator - Institut für Krisenforschung, Kiel.

Internet: www.krisennavigator.de
E-Mail: poststelle@ifk-kiel.de